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Wissenschaftliches Amalgam-Hearing

Protokoll

Veranstalter:

PAIN - PAtienten-INitiative Amalgamgeschädigter Essen e.V.
in Zusammenarbeit mit dem
BBFU - Bundesverband der Beratungsstellen für Umweltgifte, insbesondere Amalgam, Schwermetalle und Holzschutzmittel e.V.

Ort: Presseclub, Bonn, Heinrich-Brüning-Str. 20
Datum: 14.6.1995, 12 bis 18 Uhr

Demo-Zug

 

Das Wissenschaftliche Hearing war Teil des Protesttages gegen giftige Zahnmetalle, der von den beiden obigen Organisationen am 14.06.1995 in Bonn durchgeführt wurde. Am Vormittag fand vor dem Bundesgesundheitsministerium eine Mahnwache mit Mitgliedern der verschiedenen Patienten-Initiativen aus Deutschland statt, die Transparente mit sich führten, auf denen auf die gesundheitlichen Gefahren von Amalgam und Palladium hingewiesen wurde. Dem BMG wurde eine Petition mit Unterschriftenlisten überreicht, in der die Forderung nach einem sofortigen Verbot von Amalgam, Palladium und anderen Risikostoffen, die sofortige umfassende Information der Öffentlichkeit und rasche Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit der Geschädigten zum Ausdruck gebracht wurden.

Die geladenen Referenten des Hearings, das von dem 1. und 2. Vorsitzenden der PAIN, Herrn Marco Gehrke und Herrn Siegfried Tiedt, moderiert wurde, waren gebeten worden, zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

  1. Welche Nachweisverfahren eignen sich zur Diagnose einer Zahnmetallvergiftung und unter welchen Voraussetzungen?
    Sollte es keine Diagnoseverfahren geben, lautet die Forderung an die etablierte Wissenschaft, umgehend Nachweisverfahren zu entwickeln, die auch anerkannt werden.
  2. Welche Therapiemöglichkeiten bestehen und welche Reihung ist unter kostenmöglichen Erwägungen sinnvoll?
    Sollte es keine geben, lautet die Forderung an die etablierte Wissenschaft, umgehend Therapiewege, gegebenenfalls unter Hinzuziehung der Patienten-Initiativen, zu erforschen.
  3. Wie kann der Ausstieg aus Amalgam und Palladium-Basislegierung kostenneutral gestaltet werden?
    Falls kein kostenneutraler Ausstieg denkbar ist, lautet die Forderung an die politischen Entscheidungsträger, entsprechende Umschichtungen im Bundeshaushalt vorzunehmen.
  4. Können die momentanen Einschränkungen von Amalgam und Palladium-Basislegierungen unter Berücksichtigung der Alternativen als ausreichend bezeichnet werden?
    Die Forderung an die Politik lautet, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, in dem gesundheitsverträgliche Alternativmaterialien zwangsläufige Folge der industriellen Forschung sind.

Als erster Referent kam Herr Prof. Schrauzer, San Diego (USA), zu Wort. Er verwies zunächst auf seinen Vortrag im vergangenen Jahr auf einem Kongreß der Europäischen Akademie zu dem Thema Status Quo des Amalgams und das im Anschluß daran erschienene Buch mit Beiträgen von internationalen Wissenschaftlern, das er jedem als Pflichtlektüre empfahl, der sich mit der Amalgam-Problematik befaßt.

Zahnmetallvergiftungen bewirken volle symptomatische Effekte, vor allem allergische Reaktionen. Als allergiesuspekt gelten dabei Ekzeme, periorale Dermatitis, Neurodermitis, Glossitis, Stomatitis, Rhinitis, Asthma bronchiale, Bronchitis sowie gastrointestinale Störungen. An der Universitäts-Zahnklinik Berlin wurde durch Untersuchungen festgestellt, daß von 114 allergiesuspekten Patienten bei 15,7 % eine Allergie auf Quecksilber nachgewiesen wurde. Unter 188 Patienten, die keine allergiesuspekten Symptome aufwiesen, waren nur 2,1 % sensibilisiert. Die geringe Häufigkeit ist eine Folge der Tatsache, daß allergische Reaktionen auf Quecksilber wohl nicht oft auftreten. Zum Nachweis einer Allergie empfiehlt die Schulmedizin den Epikutantest, der auch für alle anderen Zahnmaterialien angewendet werden kann. Zum Nachweis einer Quecksilberbelastung eignen sich Mobilisationstests, wie zum Beispiel mit DMPS, eine quecksilberbindende und -ausleitende Substanz. Im 24-Stunden-Urin kann dann die Ausscheidung bestimmt werden. Ebenso gibt es eine Reihe von Verfahren der Alternativmedizin, die allerdings von den Kassen noch nicht anerkannt sind. Zur Abklärung des Ursprunges von Symptomen, die durch das Vorhandensein von Zahnfüllungen aus verschiedenen Metallen verursacht werden, gibt es die Mundstrommessung.

Die Therapie muß sich nach der Art und der Intensität der Symptome richten. Bei einer Amalgambelastung liegt meist ein Mangel des Spurenelements Selen vor, das die Eigenschaft hat, Quecksilber im Organismus zu binden und zu entgiften, so daß ein erhöhter Bedarf an Selen besteht. Viele Ärzte und Zahnärzte verschreiben Amalgamträgern daher Selen, weil hierdurch häufig bereits die durch Quecksilber erzeugten Beschwerden beseitigt werden können. Selengaben sind auch nach dem Herausbohren der Amalgamfüllungen angezeigt, da dieser Vorgang mit einer erneuten Quecksilberbelastung verbunden ist. Da Quecksilber auf das Zahnfleisch zytotoxisch wirkt, empfehlen sich für Amalgamträger auch Mundspülungen mit Selenpräparaten, vor allem vor dem Einsetzen oder nach dem Ausbohren von Füllungen.

Das aus den Amalgamfüllungen freiwerdende Quecksilber wird eingeatmet oder gelangt anderweitig in den Körper, wo es oxydiert und sich in bestimmten Speicherorganen, z.B. dem Gehirn und den Nieren, ablagert. Falls genügend Selen im Körper vorhanden ist, wandelt es sich in das ungiftige Quecksilberselenit um. Es besteht also der Verdacht, daß bei Menschen mit großer Amalgamempfindlichkeit ein hohes Selendefizit vorliegt.

Bezüglich des kostenneutralen Ausstiegs aus Amalgam und Palladium-Basislegierungen erklärte Herr Prof. Schrauzer, daß dieser nach seinen Erfahrungen aus den USA durchaus schon jetzt möglich ist, wogegen er in Deutschland bis heute noch nicht realisiert werden konnte. In den USA arbeiten viele Zahnärzte bereits mit Erfolg vollkommen amalgamfrei und es ist daher zu erwarten, daß Amalgam dort nicht mehr verwendet werden wird. Das gleiche gilt für die palladiumhaltigen Legierungen. Die Patienten werden von ihrem Zahnarzt auf die toxischen Auswirkungen des Amalgams aufmerksam gemacht. Herrn Prof. Schrauzer vertritt die Meinung, daß sich ähnliche Entwicklungen in Deutschland durchaus ermöglichen lassen und daß sie sich bereits abzeichnen. Es müssen jedoch noch die versicherungsrechtlichen Aspekte geklärt werden. Da es unwahrscheinlich ist, daß jemals ein in jeder Hinsicht idealer Zahnfüllstoff entwickelt werden kann, sollte man sich mehr um die Verbesserung der Kariesprophylaxe bemühen.

Der zweite Beitrag kam von Herrn Dr. Wevers, niedergelassener Arzt in Wesel. Er nahm zuerst zu der Frage 1 Stellung. Bei der Amalgam-Intoxikation handelt es sich um eine Mischintoxikation mit vier giftigen Schwermetallen, und zwar Quecksilber, Kupfer, Silber und Zinn, wobei Quecksilber mit 50% anteilmäßig die größte Belastung darstellt. Die Leitsymptome einer chronischen Quecksilbervergiftung sind Schwindel verbunden mit Übelkeit (Seekrankheit), Kopfschmerzen, Nervosität, schlechte Merkfähigkeit, Schweregefühl, Energielosigkeit, Bauchschmerzen und Gelenkbeschwerden. Die Vergiftung beginnt schleichend mit unspezifischen Frühsymptomen, wie Appetitlosigkeit und Gewichtsabnahme, Mattigkeit, Kopfdruck, Gliederschmerzen, Neigung zu Durchfällen und vermehrter Speichelsekretion. Die Amalgammetalle werden chronisch über einen oft jahrzehntelangen Zeitraum in sehr kleinen Mengen aus den Amalgamfüllungen abgegeben und im Körper gespeichert. Bei dieser Art der Vergiftung spielt die Konzentration des Giftes nicht so sehr eine Rolle, vielmehr ist die lange Zeit und das individuell unterschiedliche Ausscheidungsvermögen für Schwermetalle von Bedeutung. Die vermehrte Speicherung der Amalgammetalle kann man nur durch einen Provokationstest nachweisen. Die in der toxikologischen Literatur angegebenen Methoden zum Nachweis einer Quecksilberintoxikation versagen bei einer Amalgamvergiftung. Im 24-Stunden-Urin und auch im Blut sind die gefundenen Quecksilberwerte normal oder nur geringfügig erhöht. Einen eindeutigen Hinweis auf die chronische Amalgamvergiftung erhält man durch den Provokationstest mit DMPS nach Dr. Daunderer. Innerhalb von 90 Minuten nach der Gabe von DMPS i.v. kommt es zu einer starken Ausscheidung von Quecksilber und Kupfer. Da die Ausscheidung zu 90 % innerhalb dieses Zeitraums stattfindet, erübrigt sich das Sammeln des Urins über 24 Stunden. Dieser DMPS-Test ist zugleich schon Therapie, da mit der Gabe des Antidots die giftigen Schwermetalle gebunden und ausgeleitet werden. Bei Menschen, die beruflich nicht mit Quecksilber belastet sind, läßt sich Quecksilber nur in ganz geringer Menge gerade an der Nachweisgrenze messen. Als Grenzwert gilt 2 µg/l. Wenn nach DMPS mehr als die zehnfache Menge Quecksilber, also 20 µg/l, ausgeschieden wird, muß man von einer Depotbildung ausgehen. Der Test sagt natürlich nur aus, daß vermehrt giftige Amalgambestandteile im Körper vorhanden sind, die dort nicht vorhanden sein dürfen. Wie hoch das Depot wirklich ist, ließe sich nur durch eine quantitative Messung dieser Schwermetalle im Speicherorgan, wie zum Beispiel dem Kieferknochen, feststellen. In den USA hat man eine Röntgenfluoreszenzmethode entwickelt, mit der am lebenden Patienten eine exakte reproduzierbare Messung der Quecksilberdepots im Knochen möglich ist. Herr Dr. Wevers hält die Einführung dieser Untersuchungsmethode durch die Röntgenologen für sehr wichtig.

In der Zahnmedizin werden neben Amalgam, bei dem es sich nicht um eine Legierung sondern um eine Quecksilber-Metallverbindung handelt, noch Palladium und eine große Anzahl anderer giftiger Zahnmetalle verwendet, die eine unterschiedliche Korrosionsfestigkeit haben. Besonders die Palladium-Kupfer-Legierungen sind sehr korrosionsanfällig und führen dadurch zu vermehrter Belastung mit Kupfer und Palladium. Der Nachweis einer vermehrten Kupferspeicherung ist mit dem DMPS-Test möglich. Nach einer Gabe von 5 ml DMPS i.v. sollte die Kupferausscheidung im Urin nicht höher als das Zehnfache der Normalkonzentration, die bei 50 µg/l Urin liegt, betragen. Werte von über 500 µg/l Urin deuten auf Kupferdepots hin. Palladium wird nicht als natürlicher Körperbestandteil angesehen. Jeder Nachweis von Palladium im Urin ist deshalb als Hinweis auf eine mangelhafte Korrosionsfestigkeit dieser Zahnmetalle zu werten. Da über die Giftigkeit von Palladium beim Menschen vermehrt berichtet wird, müssen diese palladiumhaltigen Metalle entfernt werden.

Zu der Frage 2 führte Herr Dr. Wevers die folgenden Forderungen an:

  1. Giftvermeidung
    Amalgame und palladiumhaltige Legierungen müssen sofort verboten werden.
  2. Entgiftung
    Patienten, die unter Symptomen einer chronischen Quecksilbervergiftung leiden, sollten sich nach vorherigem Test und unter entsprechender Therapie alle Amalgame und kupfer-palladiumhaltigen Zahnmetalle entfernen lassen. Menschen, die noch keine Symptome haben, sollten sich in Zukunft nur toxikologisch unbedenkliche Materialien in den Mund einbringen lassen.

Zur Frage 3 verwies Herr Dr. Wevers darauf, daß es inzwischen Alternativen zum Amalgam gibt, die bezüglich der Haltbarkeit und Belastungsfähigkeit dem Amalgam entsprechen, zum Beispiel die Composites. Der Nachteil liegt noch in dem höheren Arbeitsaufwand für den Zahnarzt und der dadurch geringeren Wirtschaftlichkeit. Eine technische Neuerung verspricht eine zahnsubstanzschonende und schmerzlose Kariesentfernung mit einer Art Sandstrahlgebläse und die anschließende schnelle Versorgung mit Composites. Dadurch ist auch die Wirtschaftlichkeit der Kariesbehandlung mit Kompositen möglich. Die gute Akzeptanz dieser Methode wegen der völligen Schmerzfreiheit und des fehlenden Bohrens dürfte dazu führen, daß von Kindheit an regelmäßig der Zahnarzt aufgesucht wird und dadurch große kariöse Herde gar nicht weiter vorkommen. Eine weitere Amalgam-Alternative, die vom Frauenhofer-Institut in Würzburg entwickelt wurde, wird zur Zeit noch klinisch getestet.

Die Behauptung, daß es keine Alternativen zum Amalgam gäbe, muss entschieden zurückgewiesen werden. Für große Defekte war schon immer eine Versorgung mit Gold- oder Keramikinlays die letztendlich kostengünstigere. Nur durch eine Goldinlayversorgung bei diesen großen Defekten kann man eine Erhaltung des Zahnes ermöglichen und damit durch die Vermeidung des Zahnverlustes die teurere Versorgung mit Zahnersatz verhindern.

Zu der Frage 4 erklärte Herr Dr. Wevers, daß nach seiner Meinung das vollständige Verbot von Amalgam in einem Stufenplan ausgesprochen werden sollte. Amalgamvergifteten Patienten sollte unbürokratisch die Amalgamentfernung von der Krankenkasse finanziert werden. Die Befürchtung, daß hierdurch ein gewaltiger Kostenschub erfolgen würde, ist nach seiner inzwischen 6-jährigen Erfahrung nicht zu erwarten. Nur die Menschen, die wirklich unter einer schweren Symptomatik leiden, nehmen eine aufwendige Amalgamentfernung auf sich. Eher das Gegenteil ist der Fall. Aus Angst vor Zahnbehandlungen wird eine nötige Entfernung der giftigen Zahnfüllungen abgelehnt. Auch wenn die chronischen Amalgamvergiftungen in vielen Fällen nicht zu schweren Krankheitsbildern führen, so beeinträchtigt doch die geschilderte Symptomatik in viel stärkerem Maße als eine schwere Krankheit die Lebensqualität. Deutlich zeigt dies eine Untersuchung einer Arbeitsgruppe in Zürich, in der 350 Patienten ihren Gesundheitszustand einschätzen sollten und anschließend befragt wurden, wie ihr Befinden dazu korreliert. Danach beeinträchtigen ernsthafte Störungen, wie Paresen (Lähmungen), Diabetes, Asthma oder Dyspnoe, die Lebensqualität nicht so sehr wie Depression, Angst, Schlaflosigkeit, Obstipation und Bauchbeschwerden. Infolge dieser unspezifischen Symptome entstehen durch Arbeitsausfall und Diagnostik Kosten in Milliardenhöhe. Die 6-jährige Erfahrung von Herrn Dr. Wevers als Allgemeinmediziner in der Therapie der Amalgamintoxikation belegt, daß nach Amalgamentfernung und -entgiftung die Patienten gesund werden.

Als dritter Referent nahm der Zahnarzt Dr. Thuis aus dem Saarland zu der Amalgam- und Palladiumproblematik Stellung. Er erwähnte zunächst, daß er nach Studium und Assistenzzeit zu Beginn in der eigenen Praxis noch mit Amalgam und Palladium gearbeitet hat. Erst durch zwei einschneidende Fälle, und zwar seine eigene Frau und eine Patientin, wurde er auf die Gefahren dieser Zahnmetalle aufmerksam gemacht. Bei einer Patientin traten nach Einsetzen einer Palladium-Basislegierung Herzrhythmusstörungen, Depression, Angstgefühle und Denkstörungen auf, die erst durch den Austausch gegen biokompatibles Material behoben wurden. Seine eigene Frau litt durch eine Palladiumarbeit unter starken Schwindelgefühlen, die von schulmedizinischer Seite nach 3-wöchigem Krankenhausaufenthalt als "vegetative Dystonie" diagnostiziert wurden. Diese beiden Fälle haben ihn dazu veranlaßt, sich bezüglich der Amalgam- und Palladiumproblematik in Lehrgängen mit der Alternativmedizin zu beschäftigen und seine Praxis auf ganzheitliche Zahnmedizin umzustellen. Weiterhin warnte er vor einem kurzfristigen kompletten Entfernen aller Amalgamfüllungen und einer sofortigen Versorgung mit Goldinlays. Er erwähnte dazu den Fall einer Patientin mit Morbus Crohn, die in einer anderen Praxis so behandelt worden war. Die Morbus-Crohn-Schübe verstärkten sich dadurch so stark, daß die Patientin mit hohen Cortison-Gaben therapiert werden muß.

Herr Dr. Thuis bedauerte, daß an den Universitäten die Amalgam- und Palladium-Problematik vollkommen ignoriert und jede Diskussion darüber sofort im Keim erstickt wird. Er erwähnte einen Professor der Universität Frankfurt, der Palladium als lebensverlängernd bezeichnet. Eine weitere Schwierigkeit sieht er darin, daß die Beziehung zwischen den giftigen Zahnmetallen und den auftretenden Symptomen schulmedizinisch nicht nachgewiesen werden kann. Er verwendet in seiner Praxis kein Amalgam mehr, und das nicht nur aus medizinischer, sondern auch aus forensischer Hinsicht, denn der Zahnarzt ist für das eingesetzte Material verantwortlich.

Bei der Amalgamsanierung arbeitet er mit einem festangestellten Physioenergetiker zusammen. Die Patienten werden zunächst ganzheitlich untersucht, um festzustellen, welche Organe belastet sind und in welchem zeitlichen Rahmen die Entfernung der giftigen Zahnmetalle vorzunehmen ist. Er empfiehlt, die Patienten vor der Endversorgung über einen möglichst langen Zeitraum metallfrei zu halten. Er wendet sich gegen das Ziehen aller Zähne und das Ausfräsen der Kiefer, da die Quecksilberbelastung nicht nur dort, sondern im ganzen Körper und vor allem im Gehirn gespeichert ist, deren Ausleitung Monate und selbst Jahre in Anspruch nehmen kann. Herr Dr. Thuis empfiehlt allen Kollegen, sich der Amalgam- und Palladiumproblematik und der ganzheitlichen Zahnmedizin zuzuwenden.

Als nächster Referent sprach Herr Dr. Schorn vom Bundesgesundheitsministerium, zuständig für Medizinprodukte und somit auch für Amalgam, der gekommen war, um sich mit den Argumenten der Amalgamgegner auseinanderzusetzen. Aus seiner Sicht ist die Frage des Amalgams nicht getrennt zu sehen, sondern im Komplex mit den anderen Zahnfüllstoffen Palladium und Kunststoff. Um dem Patienten und dem behandelnden Zahnarzt eine Hilfestellung bei der Auswahl des in Frage kommenden Materials zu geben, hat das BMG das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Berlin, gebeten, eine horizontale Zusammenstellung aller Zahnfüllstoffe auszuarbeiten. Herr Dr. Schorn vertrat die Ansicht, daß der Patient selbst für seinen Körper verantwortlich sei und in bezug auf das Gebiß auf die Prophylaxe achten solle, denn wenn er im Falle von Defekten auf eine künstliche Versorgung, einen Fremdstoff, angewiesen sei, müsse er auch mit gewissen Nachteilen leben.

Die Europäische Kommission in Brüssel hat eine Arbeitsgruppe mit Wissenschaftlern aus verschiedenen Ländern und von den unterschiedlichen Anschauungen her zusammengestellt, um ein europäisches Votum für oder gegen Amalgam zu erarbeiten. Von dort erwartet das BMG Argumente für die weitere Vorgehensweise in diesem Bereich. Bekanntlich hat der Bundesrat an die Bundesregierung den Auftrag erteilt, allgemein für die Reduzierung von Quecksilber in der Umwelt - auch mit dem Hinweis auf Amalgam - zu sorgen. Man wird also ein Konzept ausarbeiten, wie man die Amalgamversorgung auf den Stand Null zurückführen kann, wozu man die Ergebnisse der Expertengruppe aus Brüssel, die etwa gegen Ende dieses Jahres eingehen werden, abwartet. Eine Voraussetzung für den etwaigen Ausstieg aus Amalgam sei aber, daß bis dahin entsprechende Alternativen für dieses Material zur Verfügung stünden.

Zu der Diskussion über die Verwendung von Palladium gab Herr Dr. Schorn zu bedenken, daß es in Deutschland keine Zulassungspflicht für dieses Material und daher keine Möglichkeit des Einwirkens auf die Industrie gab, Unbedenklichkeitsnachweise vorzulegen. Seit dem 1. Januar d. J. ist jedoch das Medizinprodukte-Gesetz in Kraft, wonach erstmalig in Deutschland und Europa einheitliche Richtlinien für alle Medizinprodukte, also auch Dentalwerkstoffe, bestehen, nach denen die Hersteller die Gewährleistung über die Zweckbestimmung und die Biokompabilität mit einer Risikoanalyse übernehmen müssen. Somit ist der Allgemeinheit, der Politik, der Wissenschaft und den Normungsbehörden Einblick in die einzelnen Produkte gegeben. Damit ist auf europäischer Ebene ein Instrumentarium für ein EG-weites Informationssystem über die Medizinprodukte, also auch über etwaige Nebenwirkungen, gegeben. Das BMG sieht in diesem neuen Gesetz die Möglichkeit, die Anforderungen an diese Erzeugnisse besser zu kontrollieren. An Hand der für jedes Medizinprodukt vom Hersteller vorzulegenden Dokumentation mit einer klinischen Bewertung ist dann auch der Arzt verpflichtet, eine Risikoabwägung der dentalen Werkstoffe für jeden Patienten vorzunehmen. Obwohl dieses Gesetz bereits seit Januar 1995 in Kraft ist, hat man aber für die Durchführung eine Übergangsfrist bis Juni 1998 eingeräumt.

Der Rechtsanwalt Herr Dr. Hammerbacher, Stuttgart, warf als Vertreter der Patienten dem BMG vor, daß dieses Gesetz 10 Jahre zu spät kommt und daß die Firma Degussa die Amalgamproduktion in Deutschland nicht etwa auf Veranlassung der Regierung, sondern durch den Druck der Geschädigten eingestellt hat.

Anschließend kam Herr Ohlrogge, Vertreter des Bundesverbandes der AOK, zu Wort. Wie er ausführte, steht die AOK bereits seit langem mit den Patienten-Initiativen in Verbindung und arbeitet an Lösungen für den Ausstieg aus Amalgam. Bezüglich der Anerkennung der geforderten Nachweisverfahren für eine Amalgamvergiftung, wie des Bioresonanz-Tests, der Elektro-Akupunktur nach Voll, der Kinesiologie sowie der Regulationsthermographie, hat man verschiedene Gutachten eingeholt, die jedoch besagen, daß diese Methoden medizinisch nicht anerkannt seien, es keine hinreichende Dokumentation für die Wirksamkeit gäbe und die Gefahr von Fehldiagnosen hoch sei. Von der Wissenschaft anerkannt sei lediglich der Epikutan-Test für den Nachweis einer Allergie auf Amalgam und andere Zahnmetalle. Herr Ohlrogge bestätigt, daß es inzwischen auch Probleme mit Palladium-Legierungen, insbesondere der Palladium-Basislegierung und den Palladium-Kupferlegierungen, gibt. Zu dem Zeitpunkt, als diese Legierungen in die Verträge aufgenommen wurden, hat die AOK im Bundesausschuß der Zahnärzte und Krankenkassen Sachverständige gehört, die damals auch auf politischen Druck und aus Kostengründen diese Materialien als akzeptabel bezeichnet haben. Vorher bestand bereits von Regierungsseite die Anweisung, von der Hochgold- auf die Spargoldversorgung überzugehen, woraus sich die Konsequenz ergibt, daß heute viele Versicherte eine mehrere Legierungen umfassende Zahnversorgung haben, die Herr Ohlrogge als "unheimlich negativ" anerkennt.

Von der bisher praktizierten Kosten-Nutzen-Regelung müsse man auf die Kosten-Nutzen-Risiko-Betrachtung übergehen. Bei der Kosten-Risiko-Abwägung steht nach der derzeitigen Lehrmeinung an erster Stelle das Goldgußinlay, an zweiter Stelle Kunststoff und an dritter Stelle Amalgam. Bei der Erwägung aller Faktoren - Kosten, Nutzen und Risiko - liegt Kunststoff an erster, Amalgam an zweiter und Goldguß an dritter Stelle. An der Verbesserung der Kunststoffüllungen durch Composites, Mehrschichttechnik und Lichtaushärtung wird in der Industrie ständig gearbeitet, so daß die AOK für die Zukunft auf Kunststoff setzt.

Bei den Zahnersatzwerkstoffen gibt es zur Zeit die Reihung Hochgoldlegierungen, Spargoldlegierungen, Palladium-Basislegierungen, Nicht-Edelmetall-Legierungen. Herr Ohlrogge gibt aber auch dem Titan eine große Zukunft, dessen Entwicklung in den letzten beiden Jahren einen Aufschwung genommen hat. Rein-Titan ist äußerst biokompatibel und billiger als Gold, jedoch etwas schwieriger in der Verarbeitung. Die AOK setzt sich dafür ein, beim Zahnersatz auf Titan, einen vom spezifischen Gewicht günstigen und komfortablen Werkstoff, überzugehen, da damit alle Konstruktionen möglich sind und man somit mit einem Metall im Mund auskommt. Aufgrund des Materialpreisunterschiedes - DM 1,50 für 1 Einheit Titan , DM 90,-- für 1 Einheit Gold - gibt es aus finanziellen Interessen von seiten der Verarbeiter und der Industrie jedoch massiven Gegendruck . Der Bundesverband der AOK wird im Spätherbst d.J. in einem Symposium auch mit ausländischen Wissenschaftlern über die Verwendung von Titan beraten.

Zum kostenneutralen Ausstieg aus Amalgam und der Palladium-Basislegierung führte Herr Ohlrogge aus, daß sich bei der Verwendung von Kompositen anstelle von Amalgam nach "lege-artis"-Aspekten ein höherer Zeitaufwand ergibt. Für Komposite sprechen günstige Berichte aus den USA, wo aus diesem Material bereits Kronenaufbauten hergestellt werden, die bis zu 7 Jahren halten. Auch die hiesige Industrie arbeitet an einer Verbesserung der Komposite. Kostenmäßig rechnet man bei Kompositfüllungen mit einem Aufpreis von 30 % über Amalgam. Goldgußfüllungen dagegen können mit Rücksicht auf die Solidargemeinschaft keinesfalls zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen gehen. Der Ausstieg aus den Palladium-Basislegierungen ist erst dann möglich, wenn man auf Titan übergehen kann. Die AOK ist bereit, für die Erschwernis bei der Verarbeitung dieses Materials einen Aufpreis von DM 20,-- pro Einheit zu zahlen.

Zu der Frage, ob die Einschränkungen zum Einsatz von Amalgam und den Palladium-Basis-legierungen als ausreichend bezeichnet werden können, vertrat Herr Ohlrogge die Ansicht, daß die Gebrauchsmusterinformationen einen deutlichen Hinweis darauf hätten enthalten müssen, daß der Ausstieg aus Amalgam mittelfristig geplant ist.

Als zweiter Vertreter der Zahnärzteschaft sprach Herr Dr. Wolfgang Koch, Herne, Pressereferent der GZM - Internationale Gesellschaft für ganzheitliche Zahnmedizin, Heidelberg, ein Verband mit etwa 1500 Mitgliedern in Deutschland. Zu der Frage, welche Nachweisverfahren sich für die Diagnose einer Zahnmetallvergiftung eignen, vertritt die GZM die Ansicht, daß man sowohl die schulmedizinischen Nachweismethoden als auch diejenigen der Alternativmedizin berücksichtigen sollte. Die normalen Blut- und Urinanalysen sind jedoch nicht geeignet festzustellen, ob eine Erkrankung aufgrund von Quecksilber aus Amalgamfüllungen vorliegt. Das Blut ist nur vorübergehend Transportmittel der Schwermetallbestandteile aus dem Amalgam, die sich schnell in den Organen und im Bindegewebe ablagern. Ebenso verhält es sich beim Urin. Ein Patient mit einer Nierenerkrankung zum Beispiel scheidet automatisch weniger Schwermetalle aus, was nicht heißt, daß er kein Quecksilber eingelagert hätte. Diese beiden Verfahren sind also nicht aussagefähig. Eine weitere Untersuchungsmethode ist die Gewebeuntersuchung, die am lebenden Patienten aber kaum praktikabel ist. Außerdem gibt es bis heute im Bereich der Gewebeuntersuchungen keine Grenzwerte. Als wissenschaftliche Untersuchungsmethode an Leichen, wie Prof. Drasch, München, sie durchgeführt hat, ist sie sicherlich sehr sinnvoll. Die nächste Methode aus der Schulmedizin ist der DMPS-Test, der aber umstritten ist, da es von wissenschaftlicher Seite keine exakte Aussage darüber gibt, wie dieser Test richtig ausgeführt werden sollte. Da eine Umverteilung des Quecksilbers im Organismus zustandekommt, ist er aus ganzheitlicher Betrachtungsweise mit Vorsicht zu genießen.

Ein weiterer Test ist der Speichel-Test, der zwar eine Aussage über die sich aus den Amalgamfüllungen lösenden Bestandteile zuläßt, aber nicht darüber, ob diese Menge genügt, beim Patienten eine Erkrankung hervorzurufen.

Bei der Beurteilung der alternativmedizinischen Untersuchungsmethoden stehen sich die Wissenschaft und die Erfahrungsmedizin gegenüber. Die Wissenschaft greift diese Methoden aber inzwischen auf, und so wird zum Beispiel von der Universität Berlin eine Studie über die Elektroakupunktur nach Voll in Köln vorgestellt. Die EAV hat allerdings in Deutschland, in Europa und darüber hinaus sehr viele Erfolge, die sich wissenschaftlich im Blindversuch sicherlich nicht bestätigen lassen, aber die Resultate sprechen für sich. Bei der Diagnose einer Schwermetall-Intoxikation stehen der Schulmedizin also noch keine exakten Verfahren zur Verfügung, und die Patienten haben Schwierigkeiten, ihre Erkrankung nachzuweisen.

Zur Therapie von amalgam- und palladiumerkrankten Patienten kommt eine Ausleitung mit Antioxidantien (Selen und Zink) in Betracht. Herr Dr. Koch als ganzheitlicher Mediziner empfiehlt jedoch auch die homöopathische Ausleitung mit Silberamalgam oder den Einzelbestandteilen von Amalgam. Eine weitere Ausscheidungsmethode ist die mit DMPS, die jedoch wie beim Test unterschiedlich beurteilt wird. Es ist zweifellos richtig, daß man mit DMPS Quecksilber aus dem Organismus herausleiten kann. Es ist aber auch zu bedenken, daß es sich um einen chemischen Stoff mit entsprechenden Nebenwirkungen handelt, bei dessen Einsatz eine Nutzen-Risiko-Abwägung wichtig ist. Als therapiebegleitende Maßnahmen wurden die Ernährungssituation sowie eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr erwähnt.

Für die Behandlung einer toxischen Belastung bei Palladium-Basislegierungen gibt es nach Ansicht von Herrn Dr. Koch augenblicklich noch kein Mittel, speziell Palladium auszuleiten. Hier besteht noch ein eindeutiger Forschungsbedarf.

Für einen Ausstieg aus Amalgam steht es außer Zweifel, dass es Alternativen zu diesem Werkstoff gibt, die allerdings nicht ebenso kostengünstig und leicht zu verarbeiten sind. Der Aussage der Krankenkassen, daß diese Alternativen volkswirtschaftlich nicht tragbar seien, muß Herr Dr. Koch jedoch vehement widersprechen, wenn alle Aspekte einer volkswirtschaftlichen Betrachtung herangezogen werden. Bezüglich der Haltbarkeit stehen nachgewiesenermaßen Goldgußfüllungen und Titan vor Amalgam. Weiterhin würde die bei Amalgam bestehende große Kette der hohen Entsorgungskosten in Zukunft wegfallen, die in Deutschland auf etwa 150 - 200 Mio. DM pro Jahr geschätzt werden. Der dritte Faktor sind die Kosten der Amalgam- und Palladiumerkrankten. Studien besagen, dass sich bei amalgamsanierten Patienten die Krankheitstage um 30 % reduzierten.

Da es auch bereits Frührentner aufgrund der Amalgam- und Palladium-Intoxikation gibt, wagt die GZM die Behauptung, daß selbst hochwertige Alternativen, wie Gold- und Keramikfüllungen, volkswirtschaftlich gesehen genau so kostengünstig sind wie Amalgam.

Um dem Argument der Krankenkassen entgegenzutreten, daß sich Kosteneinsparungen durch einen Ausstieg aus Amalgam aufgrund des Rückgangs des Krankenstandes erst in vielen Jahren einstellen würden, hat die GZM für den jetzigen Zeitraum ein Programm entwickelt, in dem sie sofort als Basisversorgung im Sachleistungsprinzip, also 100%ige Übernahme durch die Krankenkassen, den Einsatz von Alternativen, wie Glasionomerzementen, fordert. Die Schulmedizin würde bei dieser Vorsorgung zwar die physikalischen Daten, d.h. Haltbarkeit, beanstanden, nach Ansicht der GZM sollte jedoch die gesundheitliche Belastung des Patienten im Vordergrund stehen. Für eine qualitativ höherwertige Versorgung wird das Prinzip der abgestuften Bezuschussung durch die Krankenkassen vorgeschlagen, für das Kriterien unter Berücksichtigung der Prophylaxe und der Vorsorge des Patienten in seiner Eigenverantwortung, aber auch des Krankheitsgrades erarbeitet werden sollten.

Daß dieses Prinzip funktioniert, weisen die der GZM angeschlossenen Zahnärzte seit Jahren nach, die fast amalgamfrei arbeiten. Im übrigen ist Herr Dr. Koch der Ansicht, daß Karies nicht selbstverschuldet ist, sondern auf verschiedenen Faktoren beruht, die man nicht selbst beeinflussen kann.

Die derzeit gültigen Anwendungseinschränkungen für Amalgam und Palladium sind nach seiner Meinung nicht ausreichend. Außerdem ist bekannt geworden, daß die Amalgamhersteller gegen die vom 1.7.1995 an vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vorgesehenen neuen Richtlinien Einspruch erhoben haben, so daß zu befürchten ist, daß diese gegebenenfalls nicht eingeführt werden. Für den Fall daß sie gültig werden, erklärt Frau Dr. Tamara Zinke vom BfArM die Bedeutung dieser neuen Richtlinien derart, daß ein Patient nur Amalgam bekommen darf, wenn er dies ausdrücklich wünscht. Dazu wäre aber aus rechtlicher Sicht eine neutrale vollständige Aufklärung des Patienten durch den behandelnden Zahnarzt über die Gefahren von Amalgam und die Wahrscheinlichkeit einer Belastung erforderlich. Damit würde sich die Frage, ob in Zukunft in Deutschland noch Amalgam verarbeitet wird oder nicht, von der Diskussion zwischen den Medizinern und den Krankenkassen auf die juristische Ebene verlagern.

In bezug auf die Palladium-Basislegierungen ist der Ausstieg sicherlich möglich. Die Schweiz hat diese Materialien aus Gründen des Patientenschutzes erst gar nicht in die Palette der Therapiemöglichkeiten aufgenommen. Grundsätzlich ist jedoch zu bedenken, daß alle Legierungen, ob Titan, hochwertiges Gold oder die Kunststoffe, immer irgendwelche Nebenwirkungen haben werden, so daß für jeden Patienten die individuell beste Versorgung auszuwählen ist. Herr Dr. Koch schloß mit den Worten, daß es fatal wäre, wenn uns vom Gesetzgeber aus Kostengründen eine nicht optimale Lösung - wie seinerzeit das Palladium - aufgezwungen würde.

Der nächste Referent war der Zahnarzt Herr Dr. Graeme Hall, Düsseldorf, Präsident der I.A.O.M.T. Europa e.V. Internationale Akademie für Orale Medizin und Toxikologie. Er stellte zu Beginn klar, daß sowohl er selbst als auch eine große Anzahl anderer Zahnärzte in Deutschland und anderen Ländern seit Jahren kein Amalgam mehr verwenden. Nach seiner Meinung ist es unumgänglich, in Zukunft ganz auf den Einsatz von Amalgam zu verzichten, und zwar aus folgenden Gründen:

  • Bei schwangeren Frauen wird das Quecksilber aus den Amalgam­füllungen auf den Fötus übertragen.
  • Amalgam ist die größte Quelle, die den Körper mit Quecksilber belastet.
  • Es gibt bisher keine Grenzwerte, die belegen, ab wann Quecksilber gesundheitsschädigend wirkt.
  • Nach einer Studie von Prof. Summers, USA, führt Quecksilber zu einer Antibiotika-Resistenz gegenüber Bakterien im Körper. Es wird in der Medizin ein vermehrtes Auftreten von antibiotikaresistenten Krankheitserregern beobachtet.
Seine Kollegen in Amerika vertreten die Ansicht, daß die Zeit der Antibiotika fast vorbei ist. Die Resistenz gegen Antibiotika wird von Jahr zu Jahr größer. Jedes Bakterium wird in Zukunft mehr und mehr Probleme bereiten. In New York starben im vergangenen Jahr 81 Personen an Tuberkulose.

Amalgam wird außerdem mit der Alzheimer-Krankheit in Verbindung gebracht. Bei Versuchen mit Ratten, die man 4 Stunden/Tag Quecksilberdampf ausgesetzt hat, was der Quecksilberaufnahme einer Person mit 8 kleinen Amalgamfüllungen in einer Woche entspricht, hat man im Gehirn der Tiere Veränderungen wie bei der Alzheimer-Krankheit festgestellt. Diese Ergebnisse werden auf einem wissenschaftlichen Kongress in Düsseldorf am 24.6.95 vorgestellt.

Bereits im vergangenen Jahrhundert wurde als Ursache für Nervenschädigungen, Kopfschmerzen, Migräne und Depressionen das Dental-Amalgam genannt.

Herr Dr. Hall führte sehr eindrucksvoll die Ergebnisse eines Forschungsversuches vor, die bei folgenden Symptomen lediglich durch eine Amalgamsanierung erzielt worden waren:

Allergien: Von 221 Personen trat nach bis zu einem Jahr bei 196 eine Besserung ein = 89 %
Depressionen: Von 347 Personen trat nach bis zu einem Jahr bei 315 eine Besserung ein = 91 %
Kopfschmerzen: Von 531 Personen trat nach bis zu einem Jahr bei 460 eine Besserung ein = 87 %
Hautprobleme: Von 310 Personen trat nach bis zu einem Jahr bei 251 eine Besserung ein = 81 %

Sein jeweiliges Fazit war, daß die Krankenkassen vorgeben, kein Geld für die Amalgamentfernung zu haben, daß sie aber viel Geld für die Behandlung all dieser Symptome aufwenden.

Neben Amalgam warnte er vor Palladium. Es besteht erstmals Hoffnung, auch Palladium aus dem Körper ausleiten zu können, wozu er eine Behandlungsmethode mit Infusionen entwickelt hat, die auch bei Quecksilber, Kupfer und Gold wirksam ist.

Der Amalgamausstieg ist nach Meinung von Herrn Dr. Hall möglich. Ein Problem sieht er noch in der Zahnarztausbildung, die sich auf die schwierigeren und langwierigeren Verarbeitungstechniken der Alternativmaterialien, wie Komposite und Keramik, konzentrieren muß.

Als Vertreter des Bundesverbandes der Beratungsstellen für Umweltgifte sprach anschließend Herr Manfred Klewers. Stellvertretend für die mehr als 2.000 Ärzte und Zahnärzte, die sich der Leiden der Amalgamgeschädigten angenommen haben, bedankte er sich bei den anwesenden Referenten für ihren Beistand. Er bedauerte, daß die ebenfalls zu der Anhörung eingeladenen Fraktionsvorsitzenden der Parteien, der Gesundheitsminister Herr Dr. Seehofer sowie Frau Dr. Tamara Zinke vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nicht erschienen waren.

Er stellte fest, daß Amalgam als Zahnfüllstoff anerkannt wurde, obwohl es nach $ 5 des Arznei­mittelgesetzes verboten ist, giftige Arzneimittel einzusetzen, und obwohl es unstrittig ist, daß alle darin enthaltenen Schwermetalle als giftig bis hochgiftig einzustufen sind. Mit den ca. 60 Millionen damit behandelten Zahnpatienten bahnt sich eine der größten Gesundheitskatastrophen in Deutschland an. Bereits 1840 stellte man in den USA fest, daß mit Amalgam versorgte Zahnpatienten an der Nervenkrankheit Neurasthenie erkrankten, worauf dieses Material von der Regierung verboten wurde. Ab 1850 jedoch durfte es auf Druck der Industrie und der Zahnärzteschaft wieder verwendet werden. Nach Einführung des Amalgams in Europa breitete sich das als "amerikanische Krankheit" bezeichnete Nervenleiden weiter aus. Inzwischen bevölkern auch in Deutschland, dem Land mit dem höchsten Amalgamverbrauch, die Amalgampatienten die Arztpraxen.

Jahrzehntelange Fehldiagnostik und erfolglose Behandlungen verschlingen ungeheure Summen aus den Krankenkassenbeiträgen der Patienten für Arzthonorare, Einsatz von Gerätschaften und gesundheitsschädliche Medikamentenbehandlung. Für diese sinnlos vergeudeten Beitragsgelder könnte jeder Zahnpatient mit hochwertigem Zahnfüllstoff versorgt werden. Bereits 1926 warnte Prof. Stock von der Universität Berlin vor der Verwendung von Amalgam mit den Worten: "Es wird sich wahrscheinlich herausstellen, daß die leichtfertige Einführung von Amalgam als Zahnfüllstoff eine arge Versündigung an der Menschheit war!" Als von der Kostendämpfung im Gesundheitswesen noch nicht die Rede war, schrieb der bekannte Forscher für Herderkrankungen Prof. Dr. Altmann, Wien: "50 % der Patienten sind Amalgampatienten. Die Bäder und Psychiatrien sind von den Amalgampatienten gefüllt. Wenn Amalgam verboten würde, wäre so manche Arztpraxis leer!"

Die Ärzteverbände und Gesundheitspolitiker diktieren weiter. Amalgam ist nach Abwägung des Kosten-Nutzen-Risikos das Mittel der Wahl für Kassenpatienten. Die Amalgamopfer tragen die Kosten und das Krankheitsrisiko. Den Nutzen haben die Ärzteschaft und die Pharmaindustrie. Arztverbände, Krankenkassen und verantwortliche Politiker verweigern rechtswidrig den Opfern die Kostenübernahme bei der Wiederherstellung ihrer Gesundheit und sind damit verantwortlich für deren gesundheitlichen und oft auch finanziellen Ruin.

Eine große Verantwortung fällt dem Gesundheitsminister Herrn Dr. Seehofer persönlich zu, aber auch dem ehemaligen Minister für Arbeit und Gesundheit, Herr Dr. Blüm, unter dessen Amtsführung 1986 ein weiteres giftiges Zahnmetall, das Palladium, als Zahnersatz für Kassenpatienten verordnet wurde, obwohl bereits seit 1971 durch Studien bekannt war, daß bei Tieren durch Palladium Karzinome und Tumore entstanden waren. Mit der Einführung der Palladium-Basislegierung wurde ein weiterer Schritt zu einer Zwei-Klassen-Medizin gemacht. Heute haben wir bereits Patienten mit Palladium-Tumoren, wie labortechnisch belegt wurde. Damit hat Herr Minister Dr. Blüm gegen seinen Ministereid, nämlich Schaden vom deutschen Volk abzuwenden und seinen Nutzen zu mehren, verstoßen. Von seiten der Geschädigten liegen bisher mehr als 70 Strafanzeigen gegen Herrn Dr. Blüm wegen Verstoßes gegen seinen Amtseid vor.

In Deutschland betreuen fast 70 Beratungsstellen mit ihren ehrenamtlich tätigen Mitarbeitern mehr als 60.000 Amalgam- und Palladiumgeschädigte. Sie fordern von den verantwortlichen Politikern die Einhaltung der Menschenrechte auch für Zahnpatienten und ein Ende der Folter durch Einbringung giftiger Stoffe in den Körper, die Wiederherstellung der Gesundheit und Beseitigung dieser Giftstoffe auf Krankenschein, die Heranziehung der Verursacher, der verantwortlichen Hersteller, Politiker und Ärzte, die Gleichstellung mit den Contergan-Opfern sowie den Opfern aids-verseuchter Blutkonserven.

Herr Abenhausen von der Patienten-Initiative Celle wandte sich an Herrn Dr. Schorn (BMG) und Herrn Ohlrogge (AOK) mit der Feststellung, daß sie in ihren bisherigen Ausführungen zu Amalgam und Palladium das Thema Vergiftung umgangen hätten und nur die durch einen Epikutantest nachzuweisende Allergie anerkennen würden. Bereits vor einem Jahr am 15.06.1994 wurde in einer Diskussion zwischen Vertretern des BMG, der Krankenkassen und Patienten-Initiativen das BMG aufgefordert, von den Kassen anerkannte Nachweisverfahren für eine Schwermetallintoxikation zu benennen. Herr Dr. Gleim vom BMG hatte seinerzeit darauf verwiesen, daß der BÄK Köln, der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen, die Richtlinien der Kassenpolitik bestimme. Da sich jedoch der BÄK selbst nach mehrmaligen Anmahnungen nicht zu den ihm benannten, von Laboratorien bereits durchgeführten Verfahren geäußert hat, haben die Selbsthilfegruppen zu einer Strafanzeige gegen den BÄK wegen Unterlassener Hilfeleistung gegenüber Kassenpatienten aufgerufen und dem BMG eine Mappe mit 408 Strafanträgen übergeben. Man will erreichen, daß die Richtlinien für außervertragliche Behandlungen (z.B. die für eine Entgiftung einzusetzenden Medikamente, wie Dimaval, DMSA, CH-7) geändert werden.

Herr Abenhausen stellte fest, daß die Schwermetallvergiftung nachweisbar ist. Das Labor Dr. Schiwara, Bremen, arbeitet nach der weltweit anerkannten und wissenschaftlich belegten

AAS-Methode, Atomabsorptionsspektroskopie in Kaltdampf- und Graphitrohrtechnik,
und der
ICP-MS-Methode, Inductive coupled plasma - Massen-Spektrometrie.

Diese Verfahren werden auch vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in einem Schreiben von Frau Dr. Tamara Zinke vom 12.4.1995 als wissenschaftlich anerkannte Schwermetallbestimmungen anerkannt. Wenn von den verantwortlichen Stellen noch ein Zusammenhang zwischen den nachgewiesenen Schwermetallbelastungen und den aufgetretenen Symptomen in Frage gestellt wird, so wird aus moralischen und ethischen Gründen von dieser Seite gefordert, den Umkehrbeweis zu erbringen, nämlich daß die betreffenden Krankheiten nicht von der Schwermetallbelastung stammen.

Es wurden alle Patienten-Initiativen und Geschädigten aufgefordert, sich an der Strafanzeige gegen den BÄK zu beteiligen, damit die bisher außervertraglichen Leistungen für den Nachweis einer Zahnmetallvergiftung in vertragliche abgeändert werden und die Betroffenen außer den gesundheitlichen Schäden nicht auch noch die finanziellen Belastungen zu tragen haben.

Herr Vogel von der Patienten-Initiative Euskirchen schilderte an seinem persönlichen Fall die Auswirkungen einer Zahnversorgung mit 14 Amalgamfüllungen. Nach einem jahrelangen Leidensweg mit Allergien, epileptischen Anfällen und Koma und wochenlangen Behandlungen in Krankenhäusern und einer Reha-Klinik wurde er mit 46 Jahren Frührentner. Für ihn als medizinischem Laien ist es unverständlich, daß Zahnärzte mit einem 10-jährigen Hochschulstudium ihren Patienten den zu 50 % aus Quecksilber bestehenden Zahnfüllstoff Amalgam einsetzen, das, wie in jedem Lexikon nachzulesen ist, hochtoxisch ist.

Der Rechtsanwalt Herr Dr. Hammerbacher, selbst Betroffener und Leiter einer Patienten-Initiative in Stuttgart, äußerte sich zu den juristischen Aspekten der Amalgam- und Palladium-Problematik. Er berichtete zunächst von einer kürzlich stattgefundenen Veranstaltung einer Patienten-Initiative in Baden-Württemberg mit einer Expertenanhörung und der verfaßten Resolution nach einem Verbot der Giftstoffe Amalgam, Palladium usw. sowie Übernahme der Sanierungskosten und Hilfe bei der Rehabilitierung der Betroffenen. Die AOK bezeichnete er in diesem Zusammenhang als den stärksten Gegner, die die Übernahme der Kosten ablehnt. Er richtete an den Bundesgesundheitsminister die Mahnung, daß der Bürger vor dem Grundgesetz einen Anspruch auf körperliche Unversehrtheit hat.

Herr Dr. Hammerbacher beklagte, daß die Antiamalgam-Bewegung, deren Vorreiter, wie zum Beispiel Herr Prof. Dr. Daunderer, München, sowie die Patienten-Initiativen unter massivem Beschuß der Behörden liegen und daß die Universitäten und der größte Teil der Zahnärzteschaft trotz der von der Wissenschaft seit Jahrzehnten vorgebrachten Warnung vor Amalgam immer noch an diesem Material festhalten. Die Gerichte wagen sich langsam an das Thema heran. Als hervorragend bezeichnete er den Spruch des Sozialgerichtes Konstanz, das das Prinzip der Kausalität anwandte und das Amalgam als ursächlich für die chronische Migräne ansah, die bei einer Patientin nach der Amalgamsanierung verschwunden war. Ebenso lobte er das Urteil im Holzschutzmittel-Prozeß in Frankfurt mit der umgekehrten Beweislast. Ein weiteres wichtiges Urteil ist bereits 1988 vom Bundesgerichtshof gefällt worden, wonach bei einer Austherapierung auch die Außenseitermedizin von den Krankenkassen übernommen werden muß. Zwei weitere Urteile in die richtige Richtung sind im Juli 1994 und März 1995 vom Landessozialgericht gesprochen worden.

Der Regierung, die erst das Ergebnis der in Brüssel gebildeten Kommission abwarten will, wirft er verzögertes Handeln vor. Die Gutachten über die Gefahren des Amalgams liegen längst vor. Er bedauerte, daß die Ärzte, die Amalgamgeschädigte behandeln, nichts von der Toxikologie verstehen, so daß es aufgrund einer falschen Diagnose selbst zu Einweisungen der Kranken in Nervenheilanstalten kommt. In diesem Zusammenhang erwähnte Herr Dr. Wevers den Fall einer Patienten, die 4 Jahre in einer psychiatrischen Klinik war und die aufgrund eines DMPS-Test den Weltrekord in der Quecksilberausscheidung hatte, nämlich 70200 µg Hg. Dieser Frau geht es inzwischen nach 3-jähriger Amalgamsanierung und -ausleitung wieder gut.

Herr Dr. Hammerbacher forderte die Patienten-Initiativen und Geschädigten auf, Aufklärung über die Amalgam- und Palladium-Problematik bei den Ämtern, Gerichten, Krankenkassen und Politikern zu betreiben. Ebenso muß der Teil der Ärzteschaft, der es versäumt, sich über die Universitätsausbildung hinaus weiterzubilden, über die durch eine Zahnmetallvergiftung möglichen Symptome aufmerksam gemacht werden. Er schloß mit den Worten, daß durch gemeinsames Handeln von der Patientenebene aus endlich das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das das Grundgesetz garantiert, aber vom Staat nicht verwirklicht wird, durchgesetzt werden muß.

Von seiten der Patienten-Initiativen wird das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, eine Informationsschrift auszuarbeiten, die sowohl den Medizinern aller Fachrichtungen als auch den Patienten zugänglich gemacht wird, worin die Zusammenhänge zwischen einer Zahnmetallvergiftung und den dadurch ausgelösten möglichen Folgeerkrankungen dargelegt werden. Außerdem wird verlangt, daß das 1986 aus Gründen der Kostensenkung eingeführte sogenannte Spargold mit einem Palladium-Anteil umgehend zurückgezogen wird. Weiterhin wird den Patienten-Initiativen, die diverse Symptome aus der Zahnmetallproblematik zum Gegenstand haben, geraten, sich der gemeinsamen Ursache der Erkrankungen bewußt zu werden und zusammenzuarbeiten. Der Bundesverband der Beratungsstellen für Umweltgifte, insbesondere Amalgam und Palladium, wird diese Aufgaben übernehmen und in Gesprächen mit dem BMG diese Forderungen beraten.

Herr Dr. Schorn vom BMG versprach, die Zahnmetallproblematik im Zusammenhang mit den Alternativen zu Amalgam und Palladium aufzuarbeiten, er wies aber auch darauf hin, daß gewisse rechtliche Beschränkungen gegeben sind. Die wissenschaftlichen Ergebnisse könnten nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten umgesetzt werden. Die in Brüssel bei der EG zusammengesetzte Kommission ist kein gesetzgebender Ausschuß, arbeitet daher also schneller, so daß ein Ergebnis Ende dieses Jahres / Anfang nächsten Jahres erwartet wird. Die Aufgabe dieser Kommission ist es, sich mit der Frage des Amalgams und seiner Alternativen zu beschäftigen und eventuell noch erforderliche Forschungsarbeit zu finanzieren. Herr Dr. Schorn sagte zu, daß auf deutscher Seite die Patienten-Initiativen bei den zu treffenden Entscheidungen eingebunden werden. Das BMG beabsichtigt, aus der Amalgamverwendung auszusteigen, und man überlegt, wie dies durchgeführt werden kann.

Herr Dr. Wevers als niedergelassener Arzt wandte sich an Herrn Dr. Schorn vom BMG und Herrn Ohlrogge von der AOK mit dem Hinweis, daß nach dem neuen Gesundheitsstrukturgesetz die Krankenkassen erstmals die Möglichkeit haben, Daten zusammenzuführen, und sie haben den Auftrag erhalten, epidemiologische Zusammenhänge aufzudecken. Er als Allgemeinarzt stellt jedenfalls fest, daß ein Patient, der Amalgam bekommt, anschließend ein treuer Kunde bei ihm ist.

Diese Folgen müßten auch für die Krankenkassen ersichtlich sein. Herr Ohlrogge wandte jedoch ein, daß die Kassen solche Verbindungen aus Gründen des Datenschutzes nicht herstellen können.

Frau Brigitte Peters von der IGZ Interessengemeinschaft der Zahnmetallgeschädigten wandte sich gegen die weitere Anwendung des Epikutantestes, da hierbei die bereits allergisierten Patienten erneut mit dem Allergen in Kontakt gebracht werden, wodurch schwere Verlaufsformen von Narbenbildungen und schweren Hautreizungen bis zum anaphylaktischen Schock hervorgerufen werden können. Die IGZ sieht in dem Allergie-Test eine unnötige Verschwendung von Krankenkassengeldern und eine weitere Gefährdung der Patienten. Es sind dagegen toxikologische Untersuchungen erforderlich.

Der Rechtsanwalt Herr Dr. Heinl, Mülheim, als Vertreter der Patienten wandte sich mit den Worten an Herrn Dr. Schorn, BMG, daß zur Aufarbeitung der Verantwortlichkeit für die Zahnmetallvergiftung Einzelpersonen zur Rechenschaft gezogen werden müßten. Es könnte nicht hingenommen werden, daß Fehlentscheidungen einzelner von so großer Tragweite durch den Gesundheitsapparat insgesamt gedeckt würden. Bezüglich des Amalgamausstiegs wäre für eine noch zu erstellende Kostenanalyse keine Zeit mehr, sondern ein sofortiger Ausstieg erforderlich, und in der Absicht des BMG, vorerst eine Kosten-Nutzen-Erwägung vorzunehmen, sieht er einen unerträglichen menschenverachtenden Zynismus.

Für ihn ist in erster Linie der Arzt vor Ort für sein Handeln verantwortlich. Der Einwand, daß die universitäre Ausbildung der Mediziner zur Beurteilung des Amalgams nicht ausreicht, kann als Entschuldigung für den Arzt nicht akzeptiert werden. Vielmehr ist bereits eine Gymnasialausbildung in Physik und Chemie ausreichend, um beurteilen zu können, daß durch verschiedene Metalle im Mund eine Elektrolyse entsteht und daß Quecksilber giftig ist. Was die Verwendung von Amalgam in der Zukunft betrifft, so ist der Arzt verpflichtet, den Patienten umfassend aufzuklären und seine Einwilligung einzuholen. Bei völliger Unterrichtung über die möglichen Schädigungen würde aber wohl niemand seine Zustimmung zum Einbau von Amalgam geben. Herr Dr. Heinl fordert das BMG und Herrn Minister Dr. Seehofer auf, die Zahnärzte darauf aufmerksam zu machen, daß sie sich im Rahmen seiner Fürsorgepflicht in höchstem Maße strafbar gemacht haben und noch machen.

Herr Dr. Schorn bietet den Patienten-Initiativen zu einem noch zu bestimmenden Termin ein gemeinsames Gespräch im BMG an, bei dem deren Forderungen diskutiert werden sollen. Für den Ausstieg aus Amalgam wird das BMG ein Konzept entwickeln, der aber erst dann möglich ist, wenn die Frage der Alternativen geklärt ist.

Zu der Situation der Amalgamproblematik in Luxemburg äußerte sich Herr Jean Huss, der 1. als ehemals Amalgamkranker, 2. als Politiker, nämlich Fraktionsvorsitzender der Grünen und tätig in der Umweltmedizin, und 3. als Leiter der Beratungsstelle AKUT Aktionsgruppe für Umwelttoxikologie, die sich nicht nur mit Amalgam, sondern auch mit Wohngiften und Elektrosmog beschäftigt, gekommen war. Seine jahrelange Erfahrung mit den unzähligen teilweise schwerstkranken Amalgamopfern, die endlose Odysseen durch die Arztpraxen hinter sich hatten und austherapiert waren und bei denen dann sehr hohe Quecksilberbelastungen festgestellt wurden, hat ihn zu der Überzeugung gebracht, daß die immensen Behandlungskosten die Krankenkassen viel teurer zu stehen kommen, als wenn qualitativ höherwertiges Zahnfüllmaterial verwendet würde. Es wundert ihn, daß für die Umwelt, z.B. das Trinkwasser, für Quecksilber ein Grenzwert von 1 µg/l gesetzlich festgelegt ist, während beim Speicheltest aus den Amalgamfüllungen Quecksilberwerte von 600-700 µg freigesetzt werden.

In Luxemburg gibt es bisher erst 2 oder 3 Ärzte und etwa 10 Zahnärzte, die auf Veranlassung der Aktionsgruppe begonnen haben, sich in die Amalgam-Problematik einzuarbeiten. Für den 29. Juni hat AKUT in Luxemburg ein Symposium über Amalgam organisiert, und man hat erreicht, daß die Öffentlichkeit sich allmählich des Problems bewußt wird.

Die anwesenden in der Amalgamsanierung tätigen Zahnärzte und Allgemeinmediziner beklagten durch die Schilderung von Fällen aus ihrem Praxisalltag, daß die Amalgam- und Palladium-Problematik in der Medizin im allgemeinen kaum bekannt ist. Der große Komplex der möglichen Symptome wird nicht fachspezifisch übergreifend wahrgenommen. Den meisten Medizinern der verschiedenen Spezialgebiete ist der Zusammenhang zwischen giftigen Zahnmetallen und den diversen Krankheitsbildern nicht bewußt. In diesem Zusammenhang erwähnte Herr Gehrke von der PAIN, daß diese Patienten-Initiative bereits seit längerem Informationsveranstaltungen für Mediziner der verschiedenen Fachrichtungen über die Gefahren der Zahnmetalle veranstaltet.

Das Bundesgesundheitsministerium wurde aufgefordert, für eine umfassende Information über die Symptome giftiger Zahnmetalle an den Universitäten und in der Medizinerschaft Sorge zu tragen.

Herr Ohlrogge von der AOK erklärte, daß man für die Zukunft die Weichen richtig stellen wolle. In der Vergangenheit hätte man in Härte­fällen und da wo man leistungsrechtlich helfen konnte, empfohlen, dies unbürokratisch zu tun. Im übrigen sei man aber an gesetzliche Vorschrif­ten gebunden. Herr Ohlrogge bedauerte, daß die verantwortlichen Ver­treter der Zahnärzteschaft und der Zahnärztekammern zu Diskussionen über die strittigen Zahnmetalle nicht erscheinen und somit in den Bun­desausschüssen keine eindeutigen Richtlinien erarbeitet werden können.

Zu der von den Krankenkassen angestrebten Amalgam-Alternative, dem Kunststoff, erwähnte Frau Brigitte Peters von der IGZ, daß bei dem Amalgam-Hearing am 9.12.1994 in Berlin führende Universitätsprofessoren vor der Einführung von Kunststoffüllungen als Regelversorgung bei Kassenpatienten gewarnt hätten, da diese Materialien nach vorliegenden Forschungsergebnissen mehr oder weniger zytotoxisch seien.

Zu dem Begriff "wissenschaftliche Anerkennung", der den für die Schwermetallbelastung erforderlichen Nachweisverfahren von der Schulmedizin strittig gemacht wird, sagte Herr Dr. Hammerbacher, daß dieses Prädikat von keiner der im Gesundheitswesen oder in der Wissenschaft tätigen Instanzen vergeben wird. Vielmehr wird durch ein bezahltes Gutachten dem Amalgam seine Toxizität abgesprochen.

Das Hearing wurde um 18 Uhr abgeschlossen.

Protokoll: Gesine Weinert

19.3.2024 6:14

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